#VollerFreude #WirRegeln

Hilfe, mein Hund wurde gepfändet!

Lange ist es her, aber wirklich passiert. Achtung #truestory

Ende 2018/Anfang 2019 wurde eine Mops-Dame namens „Edda“ berühmt. Ein Beamter der Stadt Ahlen hat die Hündin bei einer verschuldeten Familie gepfändet und anschließend auf seinem privaten Account bei Ebay verkauft.

„Süße Mopsdame mit Stammbaum“ lautete die Anzeige.

Tatsächlich wurde „Edda“ verkauft und hieß fortan „Wilma“.

Der Verkaufserlös soll in die Staatskasse geflossen sein.

Darf ein Hund gepfändet werden?

Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, dürfen grundsätzlich nicht gepfändet werden.  Sie sind allerdings nicht unpfändbar. Ausnahmsweise ist die Pfändung eines Haustieres erlaubt, wenn dessen Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde.

Im Fall „Edda“, ähh… wir meinen „Wilma“ war die Pfändung allerdings rechtmäßig.

Das hängt u.a. damit zusammen, dass die ehemaligen Eigentümer verschuldet gewesen seien und diverse Forderungen nicht bezahlten. Trotzdem habe sich die Familie die Mops-Dame zugelegt.

Nachdem die Mops-Dame Schlagzeilen machte, schlug die Stadt Ahlen vor, die Pfändung und den Verkauf „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ rückabzuwickeln. Dies lehnten die ehemaligen Eigentümer ab.