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Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Kosten Rechtsanwalt

Einen Rechtsstreit zu führen kostet Geld. Ggfs. muss zunächst einmal der Anwalt bezahlt werden, dann kommen vielleicht auch noch Gerichtskosten, Sachverständigenkosten oder Gutachterkosten hinzu. Für manche kann dies eine teure Angelegenheit werden. Denn wie so oft im Leben muss man erst einmal Geld bezahlen, um Geld oder Recht zu bekommen.
Was aber tun, wenn kein Geld da ist?
Glücklicherweise wohnen wir in einem Land in dem jeder (ganz nach dem Prinzip der Chancengleichheit) Anspruch auf anwaltliche Vertretung hat.
Wer wenig oder kein Geld hat, kann Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Wie und wann Ihr diese Hilfe bekommt, erklären wir hier.

Für viele Rechtsstreitigkeiten ist es empfehlenswert einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu konsultieren. In anderen ist es sogar Pflicht sich anwaltlich vertreten zu lassen. Zum Beispiel vor dem Landgericht, da herrscht nämlich Anwaltszwang. Das bedeutet, dass derjenige, der vor einem Landgericht klagen will oder verklagt wird, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin haben muss. In diesen Fällen darf man sich nämlich nicht selbst verteidigen.

Was passiert aber, wenn man sich keinen Rechtsanwalt leisten kann?

Die Antwort auf die Frage heißt: Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe können Sie für die außergerichtliche Beratung und Vertretung beanspruchen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. So wird Ihnen auch bei keinem oder geringem Einkommen der Zugang zur Rechtsberatung ermöglicht. Die Beratungshilfe und ihre Voraussetzungen sind im Beratungshilfegesetz geregelt. Genaueres dazu finden Sie weiter unten.

Wo können Sie den Antrag auf Beratungshilfe stellen?

Den Antrag können Sie bei der Rechtsantragsstelle des jeweiligen Amtsgerichts stellen. Hierzu können Sie auch die im Internet abrufbaren Vordrucke runterladen und ausfüllen.
Ausnahme: In Bremen und Hamburg gibt es keine Beratungshilfe, sondern eine öffentliche Rechtsauskunft. Die Anwälte dort helfen Ihnen dann.

Wie erhalten Sie Beratungshilfe?

Beim Amtsgericht berät Sie der zuständige Rechtspfleger bei der jeweiligen Rechtsantragsstelle. Dort wird beurteilt, ob Sie einen Anspruch haben. Das Einkommen muss so gering sein, dass Sie die anwaltliche Hilfe nicht selbst zahlen können. Dafür bringen Sie Einkommensnachweise, Steuerbescheide oder sonstige Vermögensnachweise mit. Auch Mietkosten und Schulden werden berücksichtigt. Hier helfen der Vordruck und die Beratungsstelle. Außerdem darf Ihr Anliegen nicht völlig aus der Luft gegriffen sein.
Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, erhalten Sie für die anwaltliche Beratung und Vertretung einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl gehen können. Mit dem Berechtigungsschein muss der Anwalt Euch helfen; es gibt nur ganz wenige Ausnahmen in denen er Sie ablehnen darf.

Was kostet die Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe durch das jeweilige Amtsgericht ist kostenlos. Hierfür kommt dann die entsprechende Landeskasse auf. Beim Rechtsanwalt müssen Sie dann ggfs. eine Gebühr von rund 15,00€ bezahlen. Spannend ist vielleicht auch zu wissen, dass die Rechtsanwälte bei Vorlage eines Berechtigungsscheins viel weniger Geld für die Beratung bekommen als sonst.

Erst zum Anwalt?

Sie können auch zunächst einen Rechtsanwalt aufsuchen und nachträglich die Beratungshilfe beantragen, aber das muss dann zügig gehen. Denn wer nicht innerhalb von vier Wochen seine Beratungshilfe beantragt, hat keinen Anspruch mehr. Ein guter Rechtsanwalt macht Sie hierauf aufmerksam und hilft Ihnen dabei, Beratungshilfe zu beantragen.
Aber Vorsicht: Lehnt das Gericht Ihren Antrag auf Beratungshilfe ab, nachdem die Beratung bereits erfolgt ist, müssen Sie die Kosten für die Beratung selber zahlen. Deshalb ist es wichtig, einen guten Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen, der genau auf diesen Fall hinweist und mit Ihnen gemeinsam vorerst die Beratungshilfe erwirkt.

Was ist Prozesskostenhilfe (PKH)?

Prozesskostenhilfe können Sie für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren beanspruchen. Diese ist ähnlich wie die Beratungshilfe. Ihr Anwalt wird, bevor er Ihren Prozess führt, einen Antrag auf PKH beim jeweiligen Gericht stellen. Zum Beispiel, wenn Sie klagen wollen oder verklagt werden. Das Gericht prüft dann, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Natürlich nicht in allen Einzelheiten. Falls das Gericht – so wie Sie – der Meinung ist, dass Sie Chancen auf Erfolg haben, kann PKH bewilligt werden.
Aber Vorsicht: Verlieren Sie den Rechtsstreit wider Erwarten, dann kann es zwar sein, dass Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten komplett übernommen werden oder nur ein Teil (z.B. in Raten) zurückgezahlt werden muss. Das hängt davon ab, wie bedürftig man ist.
Aber die Kosten, die dem Gegner für seinen Anwalt entstanden sind, müssen Sie tragen, obwohl PKH ursprünglich bewilligt wurde.

Also bevor Sie Prozesskostenhilfe beantragen, sollten Sie in jedem Fall erst einmal mit dem Anwalt Ihrer Wahl darüber sprechen, was passiert, wenn die PKH abgelehnt wird.