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Handy am Steuer – Was ist erlaubt?

Handy am Steuer – Was ist erlaubt?

Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr während der Fahrt ist verboten.

23 Abs. 1 a StVO

Seit der Änderung der StVO 2012 gilt dies auch für andere Funktionen von Mobil- oder Autotelefonen. Der Fahrer eines Autos darf keine Textnachrichten schreiben oder lesen, Anrufe ablehnen oder Multimediaangebote nutzen. Nicht einmal das Schauen nach der Uhrzeit auf dem Display des Mobiltelefons ist erlaubt.

Dies gilt selbstverständlich für alle elektronischen Geräte, welche der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Hierunter fallen neben den Smartphones/Mobiltelefonen auch Tablets, Laptops, I-Pods, E-Books, Diktiergeräte und Navigationsgeräte etc.

Die elektronischen Geräte dürfen nur dann während der Fahrt vom Fahrer bedient werden, wenn sich diese in einer Halterung befinden. Allerdings ist auch das Bedienen der elektronischen Geräte in dafür vorgesehenen Halterungen nur insoweit erlaubt, wie die Straßen-, Verkehrs, Sicht- und Wetterverhältnisse ein kurzes hinschauen zulassen.

 

Darf ich mein Handy als Navi benutzen?

Grundsätzlich ist jede Art der Bedienung des Smartphones verboten, somit auch die Benutzung des Smartphones als Navi. Es sei denn, es wird in einer Halterung aufbewahrt.

 

Taschenrechner am Steuer verboten

Der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: 4 StR 526/19) entschied mit Beschluss vom 12. Dezember 2020, dass auch ein elektronischer Taschenrechner der Vorschrift des § 23 Abs. 1 a StVO unterfällt. Damit gelten auch für Taschenrechner die gleichen Regeln wie für das Handy am Steuer. Das Bedienen während der Fahrt ist also verboten!

 

Was ist, wenn der Motor ausgeschaltet ist?

Während der Motor ausgeschaltet ist, dürfen elektronische Geräte ohne Einschränkung verwendet werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Motor nur über die Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Denn das automatische Abschalten des Motors durch das Fahrzeug selbst sowie das Ruhen des elektrischen Antriebs gelten – vor dem Gesetz – nicht als Ausschalten des Motors.

 

Dieses Verbot gilt auch für Fahrradfahrer.

Während der Fahrt darf es weder am Ohr, noch in der Hand gehalten werden. Wenn man auf dem Rad das Navi benutzen möchte, muss man während der Bedienung also anhalten.

Übrigens: Es ist nicht verboten, beim Fahrradfahren über Kopfhörer Musik zu hören. Eine Ordnungswidrigkeit stellt es erst dar, wenn die Musik so laut ist, dass man dadurch beim Fahren beeinträchtigt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man andere Rad- oder Autofahrer nicht mehr hören kann.

Welche Bußgelder drohen bei Verstoß gegen das Handyverbot

Wer elektronische Geräte im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO rechtswidrig benutzt muss mit folgenden Bußgeldern rechnen:

  • Der Führer eines Fahrzeugs muss 100 € zahlen und bekommt einen Punkt.
  • Mit Gefährdung 150 € und zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot.
  • Mit Sachbeschädigung 200 € und 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot.
  • Beim Radfahren 55 €.

Nachzulesen:

Beschluss des 4. Strafsenats vom 16.12.2020 – 4 StR 526/19