#Gutscheine #Verjährung

Können Gutscheine ablaufen?

Können Gutscheine ablaufen?

Grds. sind Gutscheine 3 Jahre lang gültig. Sie stellen einen zivilrechtlichen Anspruch dar. Die Verjährung richtet sich folglich nach §§ 195, 199 BGB.

Beispiel

Ihr habt den Gutschein im März 2018 gekauft. Die Frist beginnt also mit Ablauf des Jahres, sodass der Gutschein bis zum 31.12.2021 gültig ist.

Kürzere Fristen?

Im Einzelfall können auch kürzere Verjährungsfristen vereinbart werden. Z. B. im Massagestudio oder bei einer Stadtrundfahrt, da die Preise, durch steigende Lohn- oder Materialkosten, in der Regel innerhalb der nächsten 3 Jahren steigen. Dies ist häufig der Fall, wenn es um konkrete Leistungen und nicht nur Geldbeträge auf den Gutscheinen geht. In diesen Fällen könnt ihr den gezahlten Betrag zwar zurückfordern, hiervon wird jedoch eine Entschädigung für den Gewinn, der dem Unternehmer durch die Nichteinlösung entgangen ist abgezogen.

So hat bspw. das OLG München (Az.: 29 U 3193/07) bereits mit Urteil vom 17. Januar 2008 entschieden, dass Amazon-Gutscheine nicht auf ein Jahr befristet werden dürfen.

Ist eine Barauszahlung möglich?

Grundsätzlich ist eine Barauszahlung von Gutscheinen nicht möglich. Dies gilt auch für den Restbetrag, wenn der Gutschein nur zum Teil eingelöst wird. Man kann sich dann für den überschüssigen Betrag einen neuen Gutschein ausstellen lassen.

Die Ausnahme besteht, wenn die versprochene Ware (wie ein bestimmtes Parfüm) oder Dienstleistung (eine Ballon-Rundfahrt) nicht mehr angeboten wird.

Wer darf den Gutschein einlösen?

Der Gutschein ist ein sog. Inhaberpapier nach § 807 BGB, damit kann ihn jede Person einlösen, auch wenn der Gutschein nicht auf sie ausgestellt ist.

Eine Ausnahme besteht, wenn die Leistung aus dem Gutschein auf eine bestimmte Person zugeschnitten ist, oder man bestimmte (körperliche) Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Gutscheins erfüllen muss.

Was passiert bei Insolvenz des Unternehmens?

Eine Einlösung ist nicht mehr möglich. Man kann sich nur noch zur Insolvenztabelle anmelden, um mit einer Quote aus der Insolvenzmasse befriedigt zu werden. In der Praxis geht man dann meistens leer aus.