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Kontaktbeschränkungen Bremen

Kontaktbeschränkung Bremen

Bund und Länder haben sich erneut geeinigt. Bei den Bürger*innen sorgt dies allerdings wieder für Verwirrung. „Mit wie vielen Menschen darf ich mich den nun treffen?“
Wir klären auf.
Für Bremen bedeutet das Folgendes:

Kontaktbeschränkungen; was hat sich geändert?

5-aus-2-Regel:

Grundsätzlich sind ab sofort wieder Zusammenkünfte bis zu einer maximalen Personenanzahl von 5 Personen zulässig. Nicht eingerechnet werden Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren. Dies gilt sowohl für Zusammenkünfte in privaten Wohnungen/Häusern und Gärten sowie für den öffentlichen Bereich.

Aber Wichtig: Sobald der Inzidenzwert drei Tage hintereinander über 100 liegt, werden die Lockerungen wieder zurückgenommen und Kontakte werden erneut eingeschränkt.

Stand: 12.03.21