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Kontaktbeschränkungen Bremen
Bund und Länder haben sich erneut geeinigt. Bei den Bürger*innen sorgt dies allerdings wieder für Verwirrung. „Mit wie vielen Menschen darf ich mich den nun treffen?“
Wir klären auf.
Für Bremen bedeutet das Folgendes:
Kontaktbeschränkungen; was hat sich geändert?
5-aus-2-Regel:
Grundsätzlich sind ab sofort wieder Zusammenkünfte bis zu einer maximalen Personenanzahl von 5 Personen zulässig. Nicht eingerechnet werden Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren. Dies gilt sowohl für Zusammenkünfte in privaten Wohnungen/Häusern und Gärten sowie für den öffentlichen Bereich.
Aber Wichtig: Sobald der Inzidenzwert drei Tage hintereinander über 100 liegt, werden die Lockerungen wieder zurückgenommen und Kontakte werden erneut eingeschränkt.
Stand: 12.03.21