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Kontaktbeschränkungen Niedersachsen

Kontaktbeschränkung niedersachsen

Bund und Länder haben sich am 03.03.2021 erneut geeinigt. Bei den Bürger*innen sorgt dies allerdings wieder für Verwirrung. „Mit wie vielen Menschen darf ich mich den nun treffen?“
Wir klären auf.
Hier finden Sie die Änderungen für Niedersachsen. Ab dem 08.03.2021 gilt Folgendes:

Kontaktbeschränkungen; was hat sich geändert?

Region (Inzidenz 50 – 100) = 5-aus-2-Regel
Region (unter 50 – 35) = 5-aus-2-Regel
Region (unter 35) = 10-aus-3-Regel (wenn die Region dies ausdrücklich erlaubt)
Region (über 100) = 1-plus-1-Regel (wenn die Region sich zur Hochinzidenzkommune erklärt hat)

Grundsätzlich ist der jeweilige Ort des Treffens maßgeblich und die dortige Inzidenz oder Regelung. Das bedeutet, wenn Sie aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 kommen und sich mit anderen Personen aus einer Hochinzidenzkommune (über 100) treffen wollen, ist der jeweilige Ort des Treffens maßgebend. In 50-100er Kommunen gilt die 5-aus-2-Regel und in Hochinzidenzkommunen (über 100) gilt die 1-plus-1-Regel. Anders nur in einer 35-Kommune; siehe unten.

5-aus-2-Regel:

Grundsätzlich sind ab sofort wieder Zusammenkünfte bis zu einer maximalen Personenanzahl von 5 Personen aus 2 Haushalten zulässig. Nicht eingerechnet werden Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren. Dies gilt sowohl für Zusammenkünfte in privaten Wohnungen/Häusern und Gärten sowie für den öffentlichen Bereich.
An diese Regel müssen sich erst einmal alle halten, die aus Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 kommen.
Für Menschen aus Regionen mit einer niedrigeren Inzidenz (unter 35) oder einer Hochinzidenzkommune (über 100) gilt möglicherweise etwas anderes; das lesen Sie weiter unten.

10-aus-3-Regel:

In Regionen mit niedriger Inzidenz (unter 35) können Zusammenkünfte bis zu maximal 10 Personen aus 3 Haushalten erlaubt werden (Kinder bis 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet). Allerdings nur dann, wenn der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt dies im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsamt ausdrücklich erlaubt hat.
Ihr dürft Euch auch nur dann mit (maximal) 10 Personen treffen, wenn alle, die daran teilnehmen, Ihren Wohnsitz oder Ihren ständigen Aufenthalt in einer 35er-Kommune haben.

1-plus-1-Regel:

In Regionen mit hoher Inzidenz (über 100 oder nachträglich durch Allgemeinverfügung zur Hochinzidenzkommune erklärt) sind Zusammenkünfte von einem Haushalt plus eine Person erlaubt (zum Haushalt zugehörige Kinder bis zu 6 Jahren werden nicht mit eingerechnet). Wenn Sie nun feststellen müssen, dass Ihre Region einen Inzidenzwert von über 100 hat, heißt das noch nicht, dass automatisch die 1-plus-1-Regel gilt. Erst wenn nach Einschätzung der Kommunen die Überschreitung voraussichtlich von Dauer sein wird, können die Kommunen Ihre Region über eine Allgemeinverfügung zur Hochinzidenzkommune erklären.

Aber Achtung: Maßgeblich sind nicht die RKI-Werte, sondern die vom Land Niedersachsen veröffentlichten Inzidenzen.

Eine Übersicht zu den Regelungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten finden Sie hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/landkreise-und-kreisfreie-stadte-194316.html

Den aktuellen Lagebericht zu Covid-19 in Niedersachsen finden Sie hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

Das klingt alles mal wieder sehr verwirrend. Gerne können Sie uns anrufen, wenn Sie Verständnisfragen haben oder Hilfe brauchen. Sie können sich auch an Ihre Kommune wenden.

Stand: 12.03.21