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Urteil zum Doppelmordfall rechtskräftig

Urteil zum Doppelmordfall rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Göttingen im Doppelmordfall Göttingen-Grone mit Beschluss vom 23.Februar 2021 bestätigt und die Revision des Verurteilten verworfen.

 

Dem lag folgender Fall zu Grunde:

Das Landgericht stellte mit Urteil vom 14. August 2020 fest, dass der Angeklagte am 26. September 2019 seine frühere Lebensgefährtin tötete, indem er sie zunächst mit Benzin bespritzte und dieses anzündete, die fliehende Frau sodann verfolgte und niederstach. Anschließend übergoss er die bewusstlose Frau erneut mit Benzin und zündete sie ein zweites Mal an. Eine Kollegin der Frau, die ihn an deren Verfolgung hindern wollte, erstach er. Darüber hinaus verletzte er zwei zu Hilfe eilende Passanten mit dem Messer. Der Angeklagte tötete seine frühere Lebensgefährtin aus niedrigen Beweggründen, weil er seinen unangemessenen Besitzanspruch ihr gegenüber nicht mehr verwirklichen konnte. Um ihre Tötung zu ermöglichen, beging er die Tat zum Nachteil ihrer Arbeitskollegin.

Mord in zwei Fällen

Das Landgericht Göttingen hat den Angeklagten wegen zweifachen Mordes sowie zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Der Täter bleibt in lebenslanger Haft.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig und der Täter bleibt in lebenslanger Haft.

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